Einzelinserat
Für ein einzelnes Verkaufsprojekt mit frei wählbarer Laufzeit.
1 Monat
Exkl. MWST.
- 1 Inserat veröffentlichen
- Anonym oder mit Kontaktdaten sichtbar
- Als Entwurf speichern möglich
Keine Zahlung vor Veröffentlichung.
Für ein einzelnes Verkaufsprojekt mit frei wählbarer Laufzeit.
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Für Verkäufer und Vermittler mit mehreren aktiven Inseraten.
3 aktive Inserate
Jährlich abgerechnet. Exkl. MWST.
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Wer eine Arztpraxis verkauft, sollte das Verkaufsprofil auf die konkreten Werttreiber, prüfbare Unterlagen, passende Käufer und die geplante Übergabe ausrichten.
Fachgebiet, Leistungsspektrum, Sprechstundenmodell, Auslastung, anonymisierte Patientenstruktur, Zuweisungswege, Räume, Geräte und Team beschreiben die Arztpraxis, ohne einzelne Personen erkennbar zu machen. Verkäufer sollten zudem offenlegen, welche medizinischen, personellen und administrativen Aufgaben heute persönlich bei der Praxisinhaberschaft liegen und welche davon ein Nachfolger fachlich selbst abdecken muss.
Aggregierte Leistungs-, Umsatz- und Terminentwicklungen, Auslastung und Ausfallquoten können zusammen mit Mietunterlagen, Geräte- und Wartungslisten, Personalrollen, Verträgen sowie den für den heutigen Betrieb vorhandenen Bewilligungen geordnet werden. Patientenakten und identifizierbare Gesundheitsdaten gehören nicht in allgemeine Verkaufsunterlagen; ihre weitere Bearbeitung muss unter Berufsgeheimnis, Datenschutz und der konkreten rechtlichen Grundlage separat geklärt werden.
Infrage kommen fachlich geeignete Ärztinnen und Ärzte, bestehende Praxen und Praxisgruppen, deren medizinisches Angebot, Leitungskapazität und regionale Planung anschlussfähig sind. Ob eine Person die Praxis fachverantwortlich führen, Leistungen abrechnen oder bestehende Bewilligungen weiterverwenden darf, ist nicht aus dem Inserat ableitbar und muss vor einer Transaktion für Fachgebiet, Kanton und konkrete Betriebsform geprüft werden. Öffentlich werden nur ausreichend aggregierte Angaben zu Fachgebiet, Einzugsgebiet, Fall- oder Terminstruktur und Kapazität gezeigt. Patientennamen, Kontaktdaten, Diagnosen, Behandlungsverläufe, Bilddaten, konkrete Zuweiserbeziehungen und Mitarbeitendendossiers bleiben geschützt und dürfen nicht zur Vermarktung der Praxis offengelegt werden.
Für Team, laufende Behandlungen, offene Befunde, Terminplanung, Zuweiser und Notfallorganisation braucht es einen fachlich verantworteten Kontinuitätsplan. Die Patientenkommunikation muss ihre freie Arztwahl und die Vertraulichkeit respektieren; medizinische Verantwortung, Aktenzugriff und Zeitpunkt des Wechsels werden klar getrennt. Eine zeitlich begrenzte Einführung kann Beziehungen erklären, ersetzt aber keine notwendige Bewilligung oder persönliche Fachverantwortung.
Die Übergabe braucht hohe Vertraulichkeit, klare Patientendaten-Trennung, geregelte Kommunikation und eine nachvollziehbare Rolle der bisherigen Inhaber. Für den allgemeinen Verkaufsstart bleibt Firma verkaufen der zentrale Einstieg. Für die Käuferperspektive kann ergänzend Arztpraxis kaufen hilfreichen Kontext geben.
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Verwenden Sie aggregierte Angaben wie Konsultationen pro Monat, Neu- und Bestandspatienten in Gruppen, Auslastung, Einzugsgebiet und Leistungsbereiche. Kleine Gruppen müssen so zusammengefasst werden, dass weder Patienten noch einzelne Diagnosen oder Behandlungen erkennbar sind.
Davon sollte nicht ausgegangen werden. Berufsausübung, fachliche Leitung, Betriebsbewilligung und Abrechnungsvoraussetzungen können von Person, Fachgebiet, Kanton und Organisationsform abhängen. Der Interessent muss die erforderlichen Bewilligungen vor dem Vollzug zuständig prüfen lassen.
Eine Praxisübernahme allein rechtfertigt keine unkontrollierte Weitergabe. Berufsgeheimnis, Datenschutz, Aufbewahrungspflichten, Patienteninteressen und die konkrete rechtliche Grundlage bestimmen das Vorgehen. Aktenzugriff und Information der Betroffenen müssen fachkundig und sicher organisiert werden.
Legen Sie für laufende Behandlungen, offene Befunde, Rezepte, Termine, Notfälle, Teamrollen und Zuweiser einen klaren Verantwortungswechsel fest. Die bisherige und die neue Leitung sollten nur innerhalb ihrer jeweiligen Berechtigung handeln und Patienten rechtzeitig, sachlich und vertraulich informieren.