Praxisleitfaden
Die folgenden Punkte helfen bei der Einordnung. Welche Fragen im konkreten Fall wichtig sind, hängt vom Unternehmen, den beteiligten Personen und der gewählten Transaktion ab.
Zweck und richtigen Zeitpunkt des LOI bestimmen
Ein LOI ist sinnvoll, wenn die erste wirtschaftliche und persönliche Passung geklärt ist, aber für einen vollständigen Kaufvertrag noch Informationen fehlen. Käufer und Verkäufer können darin den bisher besprochenen Rahmen, die beabsichtigte Transaktion und den weiteren Prüfprozess festhalten. Das schafft keine automatische Einigung über den Firmenkauf, verhindert jedoch, dass beide Seiten mit unterschiedlichen Erwartungen Zeit und Kosten in die Due Diligence investieren. Vor dem Entwurf sollten Kaufobjekt, beteiligte Parteien, Entscheidungsbefugnisse und die noch offenen Kernfragen benannt sein.
- Parteien, Zielunternehmen und beabsichtigten Kaufgegenstand eindeutig bezeichnen
- erreichten Verhandlungsstand und noch offene Punkte getrennt dokumentieren
- Zweck, Adressaten und vorgesehene Geltungsdauer des LOI festhalten
Verbindliche und unverbindliche Aussagen unterscheidbar machen
Die Überschrift LOI entscheidet nicht allein über die rechtliche Wirkung des Dokuments. Wortlaut, Zusammenhang, Verhalten der Parteien und die Umstände des Einzelfalls können für die Einordnung relevant sein. Deshalb sollte jede Regelung erkennen lassen, ob sie nur die aktuelle Verhandlungsabsicht beschreibt oder nach dem Willen der Parteien bereits gelten soll. Das betrifft besonders Vertraulichkeit, Exklusivität, Kosten, anwendbares Recht und Gerichtsstand. Pauschale Formeln am Anfang oder Ende ersetzen keine konsistente Formulierung der einzelnen Klauseln und keine Prüfung des konkreten Entwurfs.
- jede Klausel nach beabsichtigter Wirkung eindeutig formulieren
- Vertraulichkeit, Exklusivität und Kosten nicht zwischen Absichtserklärungen verstecken
- Widersprüche zwischen Einleitung, Einzelregeln und Schlussbestimmungen beseitigen
Kaufpreis und Transaktionsstruktur nachvollziehbar umreissen
Der LOI sollte erklären, ob Anteile an einer Gesellschaft oder bestimmte Vermögenswerte und Rechtsverhältnisse erworben werden sollen. Eine genannte Preisspanne braucht eine erkennbare Grundlage: etwa schulden- und liquiditätsfreie Bewertung, ein vereinbartes Betriebskapitalniveau oder eine spätere Anpassung anhand von Abschlusszahlen. Auch Sofortzahlung, Raten, Verkäuferdarlehen und variable Kaufpreisbestandteile verändern den wirtschaftlichen Gegenwert. Solange Zahlen ungeprüft sind, sollten Annahmen, Informationsstand und mögliche Anpassungsmechanismen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
- Share Deal, Asset Deal oder noch zu prüfende Struktur benennen
- Preisgrundlage, relevante Stichtage und wesentliche Annahmen beschreiben
- Zahlungszeitpunkte und variable Bestandteile ohne Scheingenauigkeit skizzieren
Exklusivität, Due Diligence und Bedingungen praktikabel regeln
Gewährt der Verkäufer Exklusivität, sollten Beginn, Dauer, betroffene Gespräche und zulässige Ausnahmen klar sein. Im Gegenzug braucht der Prüfprozess einen realistischen Zeitplan, verantwortliche Ansprechpersonen und eine Liste der zuerst benötigten Unterlagen. Der LOI kann ausserdem festhalten, welche Ergebnisse, Zustimmungen oder Finanzierungsnachweise vor einem Kaufvertrag noch erforderlich sind. Solche Bedingungen dürfen nicht so unbestimmt bleiben, dass eine Partei den Prozess beliebig verlängern kann. Sensible Daten werden weiterhin stufenweise, zweckgebunden und nur an den vereinbarten Empfängerkreis freigegeben.
- Exklusivitätsfrist, Umfang und Folgen eines Abbruchs verständlich festlegen
- Prüfbereiche, Datenzugang, Ansprechpartner und Rückfragenprozess organisieren
- Finanzierung, Zustimmungen und weitere Entscheidungsvoraussetzungen konkret benennen
Vom LOI geordnet zum Kaufvertrag weiterarbeiten
Nach Unterzeichnung des LOI beginnt die eigentliche Detailarbeit. Erkenntnisse aus Due Diligence und Finanzierung können Kaufgegenstand, Preis, Garantien, Freistellungen, Vollzugsbedingungen und Übergabe verändern. Ein offenes Punkteprotokoll zeigt, welche Annahmen bestätigt, angepasst oder verworfen wurden. Der Kaufvertrag sollte nicht bloss Formulierungen aus dem LOI übernehmen, sondern den abschliessend geprüften Willen der Parteien vollständig abbilden. Für Unterzeichnung, Vollzug und betriebliche Übergabe sind zudem Verantwortlichkeiten, Nachweise und Termine festzulegen, damit zwischen wirtschaftlicher Einigung und tatsächlicher Übernahme keine Lücke entsteht.
- Due-Diligence-Ergebnisse in Preis, Risikoaufteilung und Vertragsumfang überführen
- offene Punkte mit Verantwortlichen, Entscheid und Frist nachverfolgen
- Unterzeichnung, Vollzugsbedingungen und Übergabe als getrennte Schritte planen
Quellen und weiterführende Informationen
Häufige Fragen
Wann ist ein LOI beim Firmenkauf sinnvoll?
Ein LOI ist sinnvoll, wenn Käufer und Verkäufer den grundlegenden Transaktionsrahmen besprochen haben, für einen vollständigen Kaufvertrag aber noch Prüfungsergebnisse und Detailentscheide fehlen. Vorher sollten Parteien, Kaufobjekt, grobe Preislogik und nächster Prozessschritt ausreichend klar sein.
Ist ein LOI in der Schweiz verbindlich?
Das lässt sich nicht allein anhand der Bezeichnung beantworten. Wortlaut, Aufbau, Zusammenhang und Umstände können für einzelne Bestimmungen unterschiedlich wirken. Der Entwurf sollte deshalb präzise kennzeichnen, welche Aussagen nur Verhandlungsstand sind und welche Regelungen gelten sollen, und vor Unterzeichnung fachlich geprüft werden.
Muss im LOI bereits ein fester Kaufpreis stehen?
Nicht zwingend. Möglich sind eine Zahl, eine Bandbreite oder eine nachvollziehbare Berechnungslogik. Wichtig ist, auf welchem Informationsstand und welchen Annahmen die Angabe beruht und ob Schulden, Liquidität, Betriebskapital, Stichtagszahlen oder variable Kaufpreisbestandteile später zu Anpassungen führen können.
Was geschieht nach der Unterzeichnung des LOI?
Typischerweise folgen vertiefte Due Diligence, Finanzierungsarbeit und die Verhandlung des Kaufvertrags. Offene Punkte und neue Erkenntnisse werden dokumentiert und in Kaufgegenstand, Preis, Risikoaufteilung, Vollzugsbedingungen sowie Übergabeplan übersetzt. Der LOI ersetzt diese abschliessenden Vereinbarungen nicht.