Gelöscht

Fährhof AG

Fährhof AG ist als Aktiengesellschaft mit Sitz in Aarau im Handelsregister erfasst. Zu den früheren Firmennamen gehört «PBR AG».

Handelsregisterdaten

Diese Firma ist im Handelsregister gelöscht. Die Angaben dokumentieren den letzten verfügbaren Registerstand.

Eintragung im Handelsregister
Noch nicht amtlich belegt
UID
CHE-101.185.693
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Nominalkapital
CHF 100'000.00
Registeradresse
Fährhof AGTellistrasse 355000 Aarau
Sitz / Ort
Aarau
Kanton
AG
Letzte SHAB-Publikation
19.01.2005
Löschdatum
19.01.2005
Handelsregister-Nummer
CH28039172916
EHRA-ID
458433
BFS-Gemeindenummer
4001

Firmenzweck

Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit solchen der Freizeitbranche, ferner Durchführung aller Bautreuhandgeschäfte, Handel mit Immobilien, Renovation von Altbauten, sowie Bau, Verwaltung und Betrieb von Geschäfts- und Wohnhäusern; die Gesellschaft kann andere Unternehmungen gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen, Grundeigentum erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern, sowie Zweigniederlassungen errichten.

Registertexte werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Weitere Firmennamen

Frühere Firmennamen

  • PBR AG
  • Playball Reinach AG

Verbundene Registereinträge

Übernommen durch (1)

SHAB-Publikationen (2)

Angezeigt werden die bisher übernommenen amtlichen Meldungen. Weitere historische Meldungen werden nach ihrer Übernahme ergänzt. Diese Liste bestätigt keine lückenlose Firmenhistorie. Registertexte werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

  1. Publikation 2648156 · Tagebuch 442 · Tagebuchdatum: 13.01.2005

    ■ Fährhof AG , in A a ra u, CH-280.3.917.291-6, Handel mit Waren aller Art usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 230 vom 28. 11. 2003, S. 2, Publ. 2004660). Nachdem die Zustimmungen der Steuerverwaltungen eingegangen sind, wird die Firma im Handelsregister gelöscht.

    SHAB-PDF
  2. Publikation 2004660 · Tagebuch 8335 · Tagebuchdatum: 24.11.2003

    ■ Fährhof AG , in A ar a u, Handel mit Waren aller Art usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 128 vom 04. 07. 2000, S. 4521). Die Vorschriften von Art. 748 OR sind eingehalten. [Die Löschung der Firma erfolgt, sobald die Zustimmungen der Steuerverwaltungen vorliegen.].

    SHAB-PDF