Zusatzstiftung der Thurgauer Kantonalbank
Diese Firma ist im Handelsregister gelöscht. Die Angaben dokumentieren den letzten verfügbaren Registerstand.
Handelsregisterdaten
- UID
- CHE-115.232.264
- Rechtsform
- Stiftung
- Status
- Gelöscht
- Sitz / Ort
- Weinfelden
- Kanton
- TG
- Registeradresse
- Zusatzstiftung der Thurgauer Kantonalbankc/o Thurgauer KantonalbankBankplatz 18570 Weinfelden
- Handelsregister-Nummer
- CH44070226427
- Letzte SHAB-Publikation
- 27.02.2015
- Löschdatum
- 27.02.2015
- EHRA-ID
- 963174
- BFS-Gemeindenummer
- 4946
- Zuständiges Handelsregisteramt
- Handelsregisteramt des Kantons Thurgau
Über das Unternehmen
Zusatzstiftung der Thurgauer Kantonalbank ist als Stiftung mit Sitz in Weinfelden im Handelsregister erfasst. Der Registerstatus lautet «Gelöscht». Die letzte von Zefix gemeldete SHAB-Publikation datiert vom 27.02.2015.
Firmenzweck
Registertexte werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der in dieser Stiftung reglementarisch versicherten Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftliche Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Sowohl der Destinatärkreis als auch Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den reglementarischen Bestimmungen. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personalvon mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
Datenquelle
Bundesamt für Justiz – Zentraler Firmenindex (Zefix)
Die Angaben stammen aus dem öffentlichen Handelsregister. Verbindlich ist der Eintrag beim zuständigen Handelsregisteramt.
Daten abgerufen am: