Familienstiftung Anna Buchser
Familienstiftung Anna Buchser ist als Stiftung mit Sitz in Solothurn im Handelsregister erfasst. Die dokumentierte Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 13.04.2026.
Handelsregisterdaten
- Eintragung im Handelsregister
- UID
- CHE-468.714.497
- Rechtsform
- Stiftung
- Registeradresse
- Familienstiftung Anna Buchserbei Dr. Pirmin BischofSt. Niklausstrasse 14500 Solothurn
- Sitz / Ort
- Solothurn
- Kanton
- SO
- Letzte SHAB-Publikation
- 20.04.2026
- Handelsregister-Nummer
- CH24170267376
- EHRA-ID
- 1745618
- BFS-Gemeindenummer
- 2601
Firmenzweck
Der Zweck der Stiftung ist, die Erziehung nach den christlichen Grundsätzen und die Erlernung eines Berufes besonders denjenigen Nachkommen unserer Eltern zu ermöglichen, für die es gut ist, wenn sich das Seraphische Liebeswerk um die Erziehung bekümmert, oder deren Eltern viele Kinder haben oder aus andern Gründen die Mittel nicht aufgebracht werden können. In den Jahren zwischen dem 14. - 20. Jahre bilden sich die Charaktere, die man überall mit sich nimmt. Es soll besonders den Enkelkindern der Frau Miller in diesen Jahren die Erziehung in einem guten schweizerischen Internat während mindestens drei Jahren ermöglicht werden. Die Wahl des Internates, die Dauer der Ausbildung und das Alter des Eintritts hat das Seraphische Liebeswerk zu bestimmen. Die Kinder, die unterstützt werden, sollen während den grossen Ferien mindestens 4 Wochen bei einem Bauern arbeiten. Es soll wenn möglich eine gute Familie mit vielen Kindern ausgesucht werden, damit sie das christliche Familienleben und die Verbundenheit mit der Scholle kennen lernen. Vielleicht behalten sie für ihr späteres Leben den Kontakt mit der Pflegefamilie. Da für Walter Miller der kaufmännische Beruf mit seinen Gefahren nicht geeignet ist, und weil er technische Begabung hat, so darf ihm, wenn er bei meinem Tode noch nicht zu alt ist, auf seinen Wunsch eine technische Ausbildung ermöglicht werden. Sollte Frau Miller arm, krank oder arbeitsunfähig sein, und mein Bruder Hugo, der bis jetzt für sie gesorgt hat, nicht mehr am Leben sein, so darf ihr oder andern Nachkommen unserer Eltern, wenn sie in der Not sind, geholfen werden. Auch darüber hat das Seraphische Liebeswerk zu entscheiden. Der Hauptzweck der Stiftung ist aber, die Erziehung nach den christlichen Grundsätzen und die Vorbereitung auf einen Beruf zu ermöglichen. Wer sein Leben nach den christlichen Grundsätzen richtet, dem sind strikte Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit, und Arbeitsamkeit selbstverständlich. An ihnen findet man in allen Lebenslagen einen Halt und kann sich daran aufrichten. Wie hart mussten diejenigen ihre Fehler büssen, die nicht an den Grundsätzen unserer Eltern festhielten. Möge die Stiftung viel Segen über die Nachkommen unserer Eltern bringen und nach und nach durch Beiträge der Geschwister erweitert werden. Sollten wider Erwarten die Nachkommen unserer Eltern aussterben, so soll die Stiftung an die römisch katholischen Pfarrgemeinde übergehen.
Registertexte werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Personen in historischen SHAB-Meldungen
Historische Angaben aus SHAB-Meldungen, keine vollständige aktuelle Personenliste. Den aktuellen Stand finden Sie im Registerauszug.
Eingetragene Personen
Bischof, Dr. Pirmin, von Eggersriet, in Solothurn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.
SHAB-Publikationen (1)
Angezeigt werden die bisher übernommenen amtlichen Meldungen. Weitere historische Meldungen werden nach ihrer Übernahme ergänzt. Diese Liste bestätigt keine lückenlose Firmenhistorie. Registertexte werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Neueintragung
Publikation 1006629476 · SO · Amtsnummer 241 · Tagebuch 2102 · Tagebuchdatum: 13.04.2026
Familienstiftung Anna Buchser, in Solothurn, CHE-468.714.497, bei Dr. Pirmin Bischof, St. Niklausstrasse 1, 4500 Solothurn, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 30.09.1942. 05.06.1946. 24.10.1960. 02.07.1963. Zweck: Der Zweck der Stiftung ist, die Erziehung nach den christlichen Grundsätzen und die Erlernung eines Berufes besonders denjenigen Nachkommen unserer Eltern zu ermöglichen, für die es gut ist, wenn sich das Seraphische Liebeswerk um die Erziehung bekümmert, oder deren Eltern viele Kinder haben oder aus andern Gründen die Mittel nicht aufgebracht werden können. In den Jahren zwischen dem 14. - 20. Jahre bilden sich die Charaktere, die man überall mit sich nimmt. Es soll besonders den Enkelkindern der Frau Miller in diesen Jahren die Erziehung in einem guten schweizerischen Internat während mindestens drei Jahren ermöglicht werden. Die Wahl des Internates, die Dauer der Ausbildung und das Alter des Eintritts hat das Seraphische Liebeswerk zu bestimmen. Die Kinder, die unterstützt werden, sollen während den grossen Ferien mindestens 4 Wochen bei einem Bauern arbeiten. Es soll wenn möglich eine gute Familie mit vielen Kindern ausgesucht werden, damit sie das christliche Familienleben und die Verbundenheit mit der Scholle kennen lernen. Vielleicht behalten sie für ihr späteres Leben den Kontakt mit der Pflegefamilie. Da für Walter Miller der kaufmännische Beruf mit seinen Gefahren nicht geeignet ist, und weil er technische Begabung hat, so darf ihm, wenn er bei meinem Tode noch nicht zu alt ist, auf seinen Wunsch eine technische Ausbildung ermöglicht werden. Sollte Frau Miller arm, krank oder arbeitsunfähig sein, und mein Bruder Hugo, der bis jetzt für sie gesorgt hat, nicht mehr am Leben sein, so darf ihr oder andern Nachkommen unserer Eltern, wenn sie in der Not sind, geholfen werden. Auch darüber hat das Seraphische Liebeswerk zu entscheiden. Der Hauptzweck der Stiftung ist aber, die Erziehung nach den christlichen Grundsätzen und die Vorbereitung auf einen Beruf zu ermöglichen. Wer sein Leben nach den christlichen Grundsätzen richtet, dem sind strikte Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit, und Arbeitsamkeit selbstverständlich. An ihnen findet man in allen Lebenslagen einen Halt und kann sich daran aufrichten. Wie hart mussten diejenigen ihre Fehler büssen, die nicht an den Grundsätzen unserer Eltern festhielten. Möge die Stiftung viel Segen über die Nachkommen unserer Eltern bringen und nach und nach durch Beiträge der Geschwister erweitert werden. Sollten wider Erwarten die Nachkommen unserer Eltern aussterben, so soll die Stiftung an die römisch katholischen Pfarrgemeinde übergehen. Errichtung der Familienstiftung durch letztwillige Verfügung vom 30.09.1942 mit Nachträgen vom 05.06.1946, 24.10.1960 und 02.07.1963 der Anna Buchser. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Eingetragene Personen: Bischof, Dr. Pirmin, von Eggersriet, in Solothurn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.
SHAB-PDF