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Wo kann man das Kapital für die Gründung einer GmbH oder AG einzahlen?

Das Kapital für die Gründung einer GmbH oder AG muss auf ein Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt werden. Dieses bleibt bis zur Handelsregistereintragung gesperrt. Erfahre, welche Anforderungen bestehen und was du bei der Einzahlung beachten solltest.

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Kapital für die Gründung

Kapitalanforderungen für die Gründung

GmbH: Mindestkapital

Das Stammkapital für eine GmbH muss mindestens CHF 20'000 betragen. Dieses Kapital dient als Grundstock für den Geschäftsbetrieb und wird vor der Eintragung ins Handelsregister auf ein Kapitaleinzahlungskonto überwiesen.

AG: Mindestkapital

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) beträgt das Mindestkapital CHF 100'000, von dem mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen. Diese Vorschrift sorgt dafür, dass die AG eine solide finanzielle Basis hat, bevor sie operativ tätig wird.


Wo kann das Kapital eingezahlt werden?

Auswahl der Bank

Das Kapital kann bei jeder beliebigen Schweizer Bank eingezahlt werden, die Kapitaleinzahlungskonten anbietet. Die Bank muss über eine Lizenz der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) verfügen. Auf der Website der FINMA findest du eine Liste zugelassener Banken.

Kapitaleinzahlungskonto eröffnen

  • Gründungsdokumente einreichen: Um das Konto zu eröffnen, musst du die Gründungsunterlagen der Bank vorlegen.
  • Einzahlung tätigen: Überweise das Kapital auf das Kapitaleinzahlungskonto. Das Geld bleibt bis zur Eintragung ins Handelsregister gesperrt.

Kosten für die Kapitaleinzahlung

Die Gebühren für die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos variieren je nach Bank. Typischerweise betragen sie zwischen CHF 200 und CHF 400. Es empfiehlt sich, die Konditionen verschiedener Banken zu vergleichen, um die besten Optionen für dein Gründungsvorhaben zu finden.


Freigabe des Kapitals

Nach der Eintragung ins Handelsregister wird das Kapital freigegeben. Die Bank benötigt hierfür eine Kopie des Handelsregisterauszugs, den du nach Abschluss der Gründung erhältst. Anschliessend wird das Kapital auf das Geschäftskonto der neuen Gesellschaft überwiesen. Wichtig: Das Kapital kann nicht auf ein privates Konto transferiert werden, sondern nur auf ein Firmenkonto.


Wichtige Hinweise zur Kapitaleinzahlung

  1. Sperrkonto: Das Kapitaleinzahlungskonto bleibt bis zur Handelsregistereintragung gesperrt.
  2. Geschäftskonto: Nach der Gründung ist ein Geschäftskonto erforderlich, um das freigegebene Kapital zu verwalten.
  3. Dokumentation: Stelle sicher, dass alle Gründungsdokumente vollständig sind, um Verzögerungen bei der Kontoeröffnung zu vermeiden.

Kapital aus dem Ausland einzahlen

Sollte das Kapital aus dem Ausland eingezahlt werden, sind zusätzliche Überprüfungen durch die Bank erforderlich. Zudem können Wechselkursgebühren anfallen. Es ist ratsam, im Vorfeld mit der Bank abzuklären, welche Unterlagen für die Einzahlung aus dem Ausland benötigt werden.


Fazit

Die Einzahlung des Kapitals auf ein Kapitaleinzahlungskonto ist ein zentraler Schritt bei der Gründung einer GmbH oder AG. Mit einem klaren Verständnis der Anforderungen und des Prozesses kannst du sicherstellen, dass die Einzahlung reibungslos abläuft. Vergleiche die Angebote verschiedener Banken, um die besten Konditionen zu finden, und bereite alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig vor, um den Gründungsprozess zu beschleunigen.

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