Verein oder gemeinnützige Stiftung: Welche Rechtsform passt zu deinem Vorhaben?

Ob soziale Projekte, kulturelle Aktivitäten oder Umweltanliegen – der Verein und die gemeinnützige Stiftung sind in der Schweiz die gängigsten Rechtsformen für ideelle Zwecke. Erfahre, wie sie sich unterscheiden und welche Vor- und Nachteile sie bieten.

Verein oder gemeinnützige Stiftung

Verein: Die flexible Lösung für gemeinschaftliche Zwecke

Ein Verein ist eine Gruppe von Personen, die sich für einen ideellen Zweck zusammenschliessen. Dabei steht nicht der wirtschaftliche Gewinn, sondern das gemeinsame Ziel im Vordergrund.

Gründung eines Vereins

  • Erforderliche Personen: Zwei Personen reichen aus, um einen Verein zu gründen.
  • Statuten: Du brauchst Vereinsstatuten, die den Zweck und die interne Organisation des Vereins regeln.
  • Vermögen: Ein Startkapital ist nicht notwendig.

Besteuerung von Vereinen

Ein Verein wird grundsätzlich normal besteuert. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Wenn das Vereinsvermögen eine kantonal geregelte Limite nicht überschreitet.
  • Wenn der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt, kann er von der Steuerpflicht befreit werden.

Gemeinnützige Stiftung: Die sichere Option für zweckgebundenes Vermögen

Eine Stiftung ist keine Gesellschaft, sondern besteht aus Vermögen, das dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Sie wird oft für langfristige und unveränderliche Ziele genutzt.

Gründung einer Stiftung

  • Kapital: Mindestens 50.000 CHF Startkapital sind erforderlich.
  • Beurkundung: Die Stiftungsurkunde muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden.
  • Steuerbefreiung: Eine gemeinnützige Stiftung kann auf Antrag von der Steuerpflicht befreit werden.

Organisation und Zweck

Der Zweck der Stiftung wird bei der Gründung festgelegt und ist nur durch einen Antrag an die Aufsichtsbehörde veränderbar. Diese Regelung sorgt für hohe Sicherheit, dass das Vermögen im Sinne des Stifters verwendet wird.


Vor- und Nachteile von Verein und Stiftung

Verein: Vor- und Nachteile

  • Gründung: Ein Verein lässt sich schnell, unkompliziert und ohne Startkapital gründen. Du benötigst lediglich zwei Personen und Vereinsstatuten.
  • Flexibilität: Der Zweck eines Vereins kann jederzeit durch eine Statutenänderung von den Mitgliedern angepasst werden, was dir maximale Beweglichkeit bietet.
  • Vermögensbindung: Ein Verein unterliegt keiner besonderen Regelung für die Verwendung von Vermögen.
  • Steuerliche Vorteile: Steuerbefreiung ist nur möglich, wenn der Verein gemeinnützig ist oder das Vereinsvermögen eine kantonal geregelte Limite nicht überschreitet.
  • Auflösung: Die Mitglieder können selbst beschliessen, den Verein aufzulösen, falls er nicht mehr benötigt wird.

Gemeinnützige Stiftung: Vor- und Nachteile

  • Gründung: Die Gründung einer Stiftung ist aufwendiger und erfordert mindestens 50.000 CHF Startkapital sowie eine öffentliche Beurkundung der Stiftungsurkunde durch einen Notar.
  • Flexibilität: Der Zweck der Stiftung kann nur durch einen Antrag an die Aufsichtsbehörde geändert werden. Dies bietet weniger Flexibilität, garantiert aber hohe Sicherheit für den Stifter.
  • Vermögensbindung: Das Vermögen einer Stiftung ist zweckgebunden und darf ausschliesslich für den festgelegten Zweck verwendet werden.
  • Steuerliche Vorteile: Gemeinnützige Stiftungen können auf Antrag von der Steuerpflicht befreit werden.
  • Auflösung: Eine Stiftung kann nicht einfach aufgelöst werden, selbst wenn der ursprüngliche Zweck nicht mehr erfüllt werden kann.

Welche Rechtsform passt zu deinem Vorhaben?

Die Wahl zwischen Verein und Stiftung hängt von deinem Ziel und deinen Ressourcen ab:

  • Verein:
    Wenn du eine Personenvereinigung gründen möchtest, bei der die Flexibilität und einfache Verwaltung im Vordergrund stehen, ist der Verein die bessere Wahl.
  • Gemeinnützige Stiftung:
    Möchtest du Vermögen langfristig einem bestimmten Zweck widmen und sicherstellen, dass es nicht anderweitig verwendet wird, ist eine Stiftung die richtige Wahl.

Fazit

Die Entscheidung zwischen Verein und gemeinnütziger Stiftung sollte gut durchdacht sein. Beide Rechtsformen bieten Vor- und Nachteile, die von den individuellen Zielen und Ressourcen abhängen. Während der Verein für gemeinschaftliche und flexible Projekte ideal ist, bietet die Stiftung mehr Sicherheit und Beständigkeit für zweckgebundene Vermögensverwendung.