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Steuern bei AG und GmbH in der Schweiz: Wichtige Fakten für Unternehmen

Das Steuerrecht für Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) bringt einige Besonderheiten mit sich. Erfahren Sie, wie Steuern auf Unternehmens- und Gesellschafterebene berechnet werden und was Sie beachten müssen.

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von company.ch
Steuern bei AG und GmbH

Trennung zwischen Unternehmen und Gesellschaftern

Die AG und die GmbH sind sogenannte juristische Personen. Das bedeutet, dass sie als eigene Rechtspersönlichkeiten gelten und unabhängig von den Gesellschaftern besteuert werden. Diese Trennung führt zur sogenannten wirtschaftlichen Doppelbesteuerung.

Was bedeutet wirtschaftliche Doppelbesteuerung?

Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden auf zwei Ebenen besteuert:

  1. Unternehmensebene: Der Reingewinn der Gesellschaft unterliegt der Gewinnsteuer.
  2. Gesellschafterebene: Bei Gewinnausschüttungen, wie Dividenden, wird dieser Betrag zusätzlich als Einkommen der Gesellschafter versteuert.
💡
Beispiel: Eine GmbH erzielt einen Gewinn von 100'000 CHF. Dieser wird auf Unternehmensebene versteuert. Wenn die verbleibenden Mittel als Dividende ausgeschüttet werden, zahlt der Gesellschafter zusätzlich Einkommenssteuer auf diese Dividende.

Steuerarten für AG und GmbH

Die Besteuerung von AG und GmbH umfasst verschiedene Steuerarten, die sich sowohl auf Unternehmensebene als auch auf die Gesellschafter auswirken.

Gewinnsteuer

Die Gewinnsteuer betrifft den Reingewinn der Gesellschaft. Dieser wird auf Bundes- und Kantonsebene erhoben.

  • Steuerobjekt: Der steuerbare Gewinn gemäss Handelsbilanz.
  • Unterschiede je nach Kanton: Die Steuersätze variieren je nach Standort der Gesellschaft.

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer wird auf das Eigenkapital der Gesellschaft erhoben. Sie fällt in den meisten Kantonen an und umfasst das Grundkapital, offene Reserven und nicht ausgeschüttete Gewinne.

  • Beispiel: Eine AG mit einem Eigenkapital von 500'000 CHF zahlt eine Kapitalsteuer, die je nach Kanton zwischen 0.01 % und 0.5 % liegen kann.

Einkommenssteuer auf Dividenden

Dividenden unterliegen der Einkommenssteuer der natürlichen Personen. Auf Bundesebene wird nur ein Teil der Dividenden besteuert:

  • Teileinkünfteverfahren: Bei qualifizierten Beteiligungen (mindestens 10 %) wird nur 60 % der Dividenden besteuert.
  • Kantonale Unterschiede: Einige Kantone bieten mildere Besteuerung, z. B. Dividendenbesteuerung von nur 50 % (ZH, BE) oder sogar 25 % (SZ).

Kapitaleinlagen und ihre steuerliche Behandlung

Kapitaleinlagen stellen das Eigenkapital dar, das von den Gesellschaftern eingebracht wird. Sie sind in der Regel steuerneutral für die Gesellschaft.

Arten von Kapitaleinlagen

  • Offene Kapitaleinlagen: Beispielsweise das Stammkapital oder Aktienkapital bei der Gründung oder Kapitalerhöhung.
  • Verdeckte Kapitaleinlagen: Ein Vermögenswert wird unter dem Marktwert eingebracht. Solche Einlagen sind in der Regel nicht steuerneutral.

Emissionsabgabe

Bei der Ausgabe neuer Aktien oder der Erhöhung des Stammkapitals fällt die Emissionsabgabe an. Sie beträgt 1 % auf Beträge über einer Freigrenze von 1'000'000 CHF.

💡
Beispiel: Ein Unternehmen erhöht sein Kapital um 1'200'000 CHF. Für die 200'000 CHF über der Freigrenze fällt eine Abgabe von 2'000 CHF an.

Kapitalentnahmen: Rückzahlungen und Ausschüttungen

Kapitalentnahmen umfassen alle Übertragungen von Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter. Es gibt verschiedene Formen von Entnahmen:

Rücknahmen von Einlagen

  • Unternehmen: Steuerneutral, solange die Einlagen korrekt ausgewiesen sind.
  • Gesellschafter: Steuerfrei, wenn es sich um Rückzahlungen von Stammkapital, Agio oder Zuschüssen handelt.

Gewinnausschüttungen

  1. Offene Ausschüttungen: Dividenden, die aus dem versteuerten Gewinn gezahlt werden. Für die Gesellschaft steuerneutral, aber beim Gesellschafter einkommenssteuerpflichtig.
  2. Verdeckte Ausschüttungen: Leistungen ohne adäquate Gegenleistung, die wie ein Einkommen versteuert werden.
💡
Beispiel: Eine AG verkauft ihrem Gesellschafter ein Fahrzeug unter Marktwert. Die Differenz wird als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt und muss korrigiert werden.

Praktische Tipps zur Steueroptimierung

  • Nutzung des Teileinkünfteverfahrens: Bei qualifizierten Beteiligungen können Dividenden steuerlich reduziert werden.
  • Standortwahl: Die Wahl des Firmensitzes hat einen erheblichen Einfluss auf die Steuerlast. Kantone mit niedrigeren Steuersätzen wie Zug oder Schwyz sind für viele Unternehmen attraktiv.
  • Sorgfältige Buchhaltung: Eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben verhindert steuerliche Probleme.
  • Beratung: Konsultiere einen Steuerberater, um die Vorteile der kantonalen und nationalen Regelungen optimal zu nutzen.

Fazit: Effizientes Steuermanagement für AG und GmbH

Die steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften in der Schweiz ist komplex und erfordert sorgfältige Planung. Mit einer klaren Trennung von Unternehmens- und Gesellschafterebene sowie einer präzisen Buchhaltung kannst du die Steuerlast minimieren. Es lohnt sich, die regionalen Unterschiede in der Besteuerung zu berücksichtigen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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