Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag: Deine Rechte und Grenzen
Ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag kann dich nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses stark einschränken. Erfahre hier, wann es gültig ist, wie Konventionalstrafen bewertet werden und unter welchen Bedingungen ein Konkurrenzverbot entfällt.
Was ist ein Konkurrenzverbot?
Ein Konkurrenzverbot ist eine vertragliche Vereinbarung, die dir nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses untersagt, für einen Wettbewerber oder in derselben Branche zu arbeiten. Es soll den Arbeitgeber vor wirtschaftlichen Nachteilen schützen, kann aber für dich als Arbeitnehmer erhebliche Einschränkungen bedeuten.
Ein Beispiel verdeutlicht die Komplexität: Herr Meier, ein Personalberater, wechselt nach seiner Kündigung in dieselbe Branche. Sein ehemaliger Arbeitgeber, die X-AG, fordert auf Basis einer Konkurrenzklausel eine Konventionalstrafe in Höhe von sechs Monatslöhnen. Doch ist das rechtlich zulässig?
1. Gültigkeit des Konkurrenzverbots
Damit ein Konkurrenzverbot rechtlich bindend ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
a. Zulässigkeit
Ein Konkurrenzverbot ist nur dann zulässig, wenn du während deiner Tätigkeit Zugang zu sensiblen Informationen hattest, wie:
- Kundenlisten
- Geschäftsgeheimnisse
- Produktionsdetails
Diese Informationen müssen deinem ehemaligen Arbeitgeber bei einem Wettbewerber erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen können.
b. Angemessenheit
Ein Konkurrenzverbot darf dich nicht unangemessen einschränken. Es muss in drei Bereichen begrenzt sein:
- Räumlich: Eine Einschränkung auf wenige Kantone ist oft zulässig. Ein Verbot für die gesamte Schweiz wird hingegen häufig als unverhältnismässig angesehen.
- Zeitlich: Maximal drei Jahre, wobei zwei Jahre in der Praxis als Obergrenze gelten.
- Sachlich: Es muss klar definiert sein, welche Tätigkeiten und Branchen unter das Verbot fallen.
Ist das Konkurrenzverbot zu weitreichend, kann ein Gericht es auf ein angemessenes Mass reduzieren, anstatt es komplett unwirksam zu erklären.
2. Konventionalstrafe: Angemessenheit und Reduktion
Eine Konventionalstrafe wird oft vereinbart, um Verstösse gegen das Konkurrenzverbot zu sanktionieren. Sie gibt dir die Möglichkeit, dich durch Zahlung der Strafe von der Verpflichtung zu befreien. Allerdings muss die Höhe der Strafe verhältnismässig sein.
Gerichtliche Praxis: Die Konventionalstrafe sollte in der Regel nicht mehr als 3–6 Monatslöhne betragen.
3. Wegfall des Konkurrenzverbots: Schutz des Arbeitnehmers
Das Schweizer Obligationenrecht (Art. 340c OR) sieht bestimmte Fälle vor, in denen ein Konkurrenzverbot erlischt, um Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Einschränkungen zu schützen.
Ein Konkurrenzverbot entfällt unter folgenden Bedingungen:
- Kein erhebliches Interesse des Arbeitgebers:
Wenn der Arbeitgeber kein Interesse mehr am Verbot hat, weil keine Gefahr einer wirtschaftlichen Schädigung besteht. - Kündigung durch den Arbeitgeber ohne begründeten Anlass:
Wurdest du ohne stichhaltigen Grund entlassen, erlischt das Konkurrenzverbot. - Kündigung durch dich aus begründetem Anlass:
Hast du gekündigt, weil dein Arbeitgeber seine Verpflichtungen nicht eingehalten oder dich unangemessen behandelt hat, kann das Verbot entfallen.
Beweislast:
Du musst den begründeten Anlass und den Zusammenhang mit dem Konkurrenzverbot nachweisen. Beispiele für anerkannte Gründe:
- Schlechte Arbeitsbedingungen
- Missachtung von Versprechungen
- Unwürdige Behandlung
Nicht ausreichend:
Ein leicht unterdurchschnittlicher Lohn wird meist nicht als ausreichender Kündigungsgrund anerkannt.
Fazit
Ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag ist nur dann rechtsgültig, wenn es bestimmte Bedingungen erfüllt. Es darf dich nicht unverhältnismäßig einschränken und muss den Schutz berechtigter Interessen des Arbeitgebers verfolgen. Überhöhte Konventionalstrafen oder unzulässige Klauseln können gerichtlich angepasst werden.
Wenn du unter einem Konkurrenzverbot leidest, solltest du deine Rechte prüfen lassen. Bei Unsicherheiten kann dir rechtlicher Beistand helfen, dich gegen unfaire Regelungen zu wehren.