Der Firmenname bei der Einzelfirma: Was du wissen solltest
Der Firmenname einer Einzelfirma muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dein Familienname ist verpflichtend, und du kannst ihn mit Sach- oder Fantasienamen ergänzen. Hier erfährst du die rechtlichen Kriterien und erhältst praktische Beispiele.
Ein Firmenname für die Einzelfirma: Die Grundlagen
Wenn du eine Einzelfirma gründest, trägst du zwei Namen: deinen bürgerlichen Namen (für rechtliche Angelegenheiten) und den Firmennamen (für den geschäftlichen Verkehr). Der Firmenname deiner Einzelfirma ist entscheidend für die Identität deines Unternehmens und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Allgemeine Kriterien bei der Wahl des Firmennamens
1. Wahrheitsgebot
Der Firmenname muss korrekt und wahrheitsgemäss sein. Er darf weder Kunden täuschen noch falsche Angaben zu deinem Tätigkeitsbereich oder Standort enthalten. Beispiele für unzulässige Namen:
- Täuschung über den Tätigkeitsbereich: „Bäckerei Müller“, obwohl es sich um ein Malergeschäft handelt.
- Falsche geografische Bezeichnung: „Bäckerei Müller Bern“, obwohl das Unternehmen in Zürich ansässig ist.
2. Verbotene Namen und Abkürzungen
Bestimmte Bezeichnungen sind gesperrt und dürfen nicht verwendet werden. Dazu gehören:
- Staatliche Bezeichnungen wie „Bund“ oder „Kanton“.
- Begriffe, die irreführend oder geschützt sind, wie „Bank“ oder „Universität“, ohne entsprechende Genehmigung.
3. Schreibweise
Du hast zwar gewisse Freiheiten bei der Gestaltung deines Firmennamens, aber eine zu unkonventionelle Schreibweise kann problematisch sein. Namen, die schwer lesbar oder aussprechbar sind, könnten Kunden abschrecken oder die Akquise erschweren.
Familienname als Pflichtbestandteil des Firmennamens
Ein entscheidendes Merkmal des Firmennamens einer Einzelfirma ist die Verpflichtung, deinen Familiennamen zu integrieren. Dies kannst du auf verschiedene Arten umsetzen:
- Ohne Zusatz: „Müller“
- Mit Vornamen: „Peter Müller“
- Mit Sachbezeichnung: „Müller Bäckerei“
Warum Sachbezeichnungen sinnvoll sind
Ein Firmenname mit einer Sachbezeichnung wie „Bäckerei“ oder „Malergeschäft“ hilft potenziellen Kunden, dein Angebot auf einen Blick zu erkennen. Das kann die Wahrnehmung und den Erfolg deines Geschäfts fördern.
Beispiele für mögliche Firmennamen:
- Einfach: Müller
- Personalisierung: Peter Müller
- Berufsbezug: Müller Bäckerei
- Kombination: Peter Müller Bäckerei
- Abgekürzt: Bäckerei P. Müller
Namensschutz durch Eintrag ins Handelsregister
Der Firmenname ist nicht automatisch geschützt. Erst durch die Eintragung ins Handelsregister sicherst du dir den rechtlichen Schutz deines Namens. Nach der Eintragung darf kein anderes Unternehmen im selben Wirtschaftsraum einen identischen oder ähnlich verwechselbaren Namen verwenden.
- Definition von „Ort“: Der Namensschutz gilt für den Unternehmenssitz und den dazugehörigen Wirtschaftsraum. Beispiel: Eine Firma mit Sitz in Zürich geniesst Schutz auch für die umliegende Agglomeration.
- Verwechslungsgefahr: Namen, die im Geschäftsverkehr für Verwirrung sorgen könnten, werden ebenfalls als unzulässig angesehen. Beispiel: „Müller Gartenbau“ und „Müller Gartenpflege“ könnten problematisch sein, wenn beide ähnliche Leistungen anbieten.
Fazit
Die Wahl des Firmennamens für deine Einzelfirma erfordert Sorgfalt und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Dein Name muss deinen Familiennamen enthalten, wahrheitsgemäss sein und darf keine Täuschungen hervorrufen. Mit der Eintragung ins Handelsregister sicherst du dir den rechtlichen Schutz deines Firmennamens und machst dein Unternehmen offiziell.
Ein Firmenname ist mehr als nur eine Formalität – er ist die Grundlage für die Identität und Wahrnehmung deines Unternehmens. Wähle ihn mit Bedacht, um den Erfolg deiner Einzelfirma zu fördern.