Buchführungspflicht: Wann dein Unternehmen eine Buchhaltung führen muss

Nicht alle Unternehmen in der Schweiz sind zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Erfahre, welche Regeln für juristische Personen, Einzelfirmen und Personengesellschaften gelten und wann eine vereinfachte Buchhaltung ausreicht.

Buchführungspflicht

Wer ist in der Schweiz buchführungspflichtig?

Die Buchführungspflicht in der Schweiz richtet sich nach der Unternehmensform und dem erzielten Umsatz. Dabei unterscheidet das Obligationenrecht (Art. 957 OR) zwischen juristischen Personen, wie GmbH und AG, und anderen Unternehmensformen, wie Einzelfirmen oder Personengesellschaften.


Juristische Personen: Immer buchführungspflichtig

Juristische Personen, dazu zählen insbesondere GmbHs und Aktiengesellschaften (AG), sind unabhängig von ihrem Umsatz verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen.

Was bedeutet doppelte Buchhaltung?

  • Erstellung eines Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz und Erfolgsrechnung.
  • Übersichtliche Darstellung der finanziellen Situation des Unternehmens.

Diese umfassende Buchhaltungspflicht dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der gesetzlichen Einhaltung und erleichtert den Austausch mit Behörden oder Kreditgebern.


Einzelfirmen und Personengesellschaften: Umsatzabhängig

Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften (z. B. Kollektivgesellschaften) hängt die Buchführungspflicht vom Jahresumsatz ab:

  • Umsatz über CHF 500’000.-:
    Es besteht eine Pflicht zur doppelten Buchhaltung, ähnlich wie bei juristischen Personen.
  • Umsatz unter CHF 500’000.-:
    Eine vereinfachte Buchhaltung, auch bekannt als „Milchbüchleinrechnung“, reicht aus. Diese umfasst:
    • Einnahmen
    • Ausgaben
    • Vermögenslage
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Wichtig: Ein Eintrag ins Handelsregister allein macht Einzelfirmen nicht automatisch buchführungspflichtig. Entscheidend ist der Jahresumsatz.

Warum wurde die Buchführungspflicht angepasst?

Bis 2013 war die Buchführungspflicht an den Handelsregistereintrag gekoppelt. Seither richtet sie sich nach der Unternehmensform und dem Umsatz. Diese Änderung bringt mehr Flexibilität für kleinere Unternehmen und Einzelfirmen mit geringem Umsatz.

Vorteile der neuen Regelung:

  • Entlastung kleiner Betriebe mit geringen Einnahmen.
  • Fokus auf die wirtschaftliche Bedeutung statt auf den rechtlichen Status.

Warum auch kleinere Unternehmen Buchhaltung führen sollten

Auch wenn dein Unternehmen keinen Jahresumsatz von CHF 500’000.- erreicht, ist eine strukturierte Buchhaltung empfehlenswert.

Vorteile einer Buchhaltung:

  • Finanzielle Übersicht: Du behältst den Überblick über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage.
  • Planungssicherheit: Eine klare Buchhaltung erleichtert die Budgetplanung und Investitionsentscheidungen.
  • Rechts- und Steuersicherheit: Auch bei geringeren Umsätzen kannst du so potenziellen rechtlichen oder steuerlichen Problemen vorbeugen.

Fazit

Die Buchführungspflicht in der Schweiz hängt von der Unternehmensform und dem Jahresumsatz ab. Während juristische Personen wie GmbHs und AGs immer buchführungspflichtig sind, müssen Einzelfirmen und Personengesellschaften erst ab einem Umsatz von CHF 500’000.- eine doppelte Buchhaltung führen. Auch wenn für kleinere Unternehmen eine vereinfachte Buchhaltung ausreicht, ist es sinnvoll, die finanzielle Lage deines Unternehmens stets im Blick zu behalten.