Betriebsstätte vs. Zweigniederlassung: Die Unterschiede erklärt
Betriebsstätte und Zweigniederlassung sind zwei Begriffe, die oft verwechselt werden, aber unterschiedliche rechtliche und steuerliche Bedeutungen haben. Erfahre hier, was sie voneinander unterscheidet und welche Eigenschaften sie auszeichnen.
Begriff der Zweigniederlassung
Eine Zweigniederlassung ist ein rechtlich abhängiger Teil eines Unternehmens, der dauerhaft eine ähnliche oder gleiche Tätigkeit wie die Hauptniederlassung ausübt, jedoch mit einer gewissen wirtschaftlichen Selbständigkeit. Dabei gilt:
- Eigene Räumlichkeiten: Die Zweigniederlassung hat physisch getrennte Räumlichkeiten.
- Wirtschaftliche Selbständigkeit: Sie kann wirtschaftlich eigenständig agieren, bleibt aber rechtlich der Hauptniederlassung untergeordnet.
- Zweck: Unternehmen gründen Zweigniederlassungen häufig, um neue Märkte zu erschliessen oder in weiteren Regionen präsent zu sein.
Beispiel:
Ein Einzelhandelsunternehmen mit Sitz in Zürich eröffnet eine Zweigniederlassung in Genf, um dort ein zusätzliches Verkaufslokal zu betreiben.
Begriff der Betriebsstätte
Die Betriebsstätte ist ein steuerrechtlicher Begriff, der umfassender ist als die Zweigniederlassung. Sie wird definiert als eine feste Geschäftseinrichtung, über die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 OECD-Musterabkommen).
Beispiele für Betriebsstätten:
- Zweigniederlassungen
- Fabrikationsstätten
- Werkstätten
- Verkaufsstellen
- Ständige Vertretungen
Was zählt nicht als Betriebsstätte?
Nicht jede feste Einrichtung wird steuerlich als Betriebsstätte betrachtet. Ausgenommen sind:
- Warenlager
- Stapel- oder Verarbeitungslager
- Einkaufsstellen
- Werbestellen
- Forschungsstätten
Steuerliche Bedeutung der Betriebsstätte
Betriebsstätten unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht in der Schweiz (Art. 51 Abs. 1 lit. b DBG). Das bedeutet, dass nur der in der Schweiz erzielte Gewinn besteuert wird.
Weitere steuerliche Aspekte:
- Neben der Gewinnsteuer können zusätzliche Steuern anfallen.
- Die Steuerpflicht gilt für inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen.
Wichtige Unterschiede zwischen Betriebsstätte und Zweigniederlassung
- Rechtsstatus:
- Eine Zweigniederlassung ist rechtlich Teil der Hauptniederlassung.
- Eine Betriebsstätte ist ein steuerlicher Begriff und kann verschiedene Arten von Geschäftseinrichtungen umfassen.
- Umfang:
- Jede Zweigniederlassung ist auch eine Betriebsstätte.
- Nicht jede Betriebsstätte ist jedoch eine Zweigniederlassung.
- Funktion:
- Zweigniederlassungen dienen oft dem operativen Geschäft, wie dem Vertrieb oder der Erweiterung von Märkten.
- Betriebsstätten haben eine breitere steuerrechtliche Bedeutung und können auch als ständige Vertretungen oder Produktionsstätten gelten.
Fazit
Die Wahl zwischen einer Zweigniederlassung und einer Betriebsstätte hängt von deinem Vorhaben ab. Während eine Zweigniederlassung klare Vorteile für die Expansion bietet, hat die Betriebsstätte eine steuerrechtliche Relevanz, die über den operativen Bereich hinausgeht. Verstehe die Unterschiede, um die passende Struktur für dein Unternehmen zu wählen.